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DSGVO und KI-Telefonassistenten: Die vollständige Checkliste für KMU

Veröffentlicht am 17. Juni 2026 · Aktualisiert am 19. Juni 2026 · 10 Min. Lesezeit

Inhalt

  1. Welche Daten verarbeitet ein KI-Telefonassistent?
  2. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  3. Die wichtigsten DSGVO-Kriterien
  4. Was im Auftragsverarbeitungsvertrag stehen muss
  5. Serverstandort und internationale Transfers
  6. Speicherfristen für Aufzeichnungen
  7. Fragen an den Anbieter vor der Beauftragung
  8. Häufige Fragen

"Dürfen wir überhaupt eine KI ans Telefon lassen?" — eine der ersten Fragen, die uns Zahnarztpraxen, Salons und Restaurants stellen. Die kurze Antwort: Ja, sofern ein paar grundlegende DSGVO-Anforderungen erfüllt sind. Dieser Artikel geht jedes relevante Kriterium im Detail durch, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Welche Daten verarbeitet ein KI-Telefonassistent?

Bei einem typischen Anruf werden verarbeitet:

Das sind personenbezogene, teils besonders schützenswerte Daten im Sinne von Art. 4 und Art. 9 DSGVO — entsprechend gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen, vor allem im medizinischen Kontext.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

In der Regel stützt sich die Verarbeitung auf zwei mögliche Rechtsgrundlagen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO:

Eine explizite Einwilligung ist in den meisten Standardfällen nicht zwingend erforderlich, eine transparente Information über die Datenverarbeitung (z. B. ein kurzer Hinweis am Anfang des Gesprächs oder in der Datenschutzerklärung) ist jedoch empfehlenswert und in vielen Fällen ohnehin Pflicht.

Die wichtigsten DSGVO-Kriterien für KMU

Was im Auftragsverarbeitungsvertrag stehen muss

Ein rechtskonformer AVV nach Art. 28 DSGVO regelt unter anderem: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten, Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, sowie die eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ohne diesen Vertrag fehlt die rechtliche Grundlage für die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Verarbeitung von Anrufdaten.

Serverstandort und internationale Transfers

Wird die Sprachverarbeitung außerhalb der EU durchgeführt, greifen zusätzliche Anforderungen — etwa Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Das erhöht den Prüfaufwand erheblich. Eine Verarbeitung innerhalb der EU vermeidet diese Komplexität und ist für die meisten KMU die unkompliziertere Wahl.

Speicherfristen für Aufzeichnungen

Es gibt keine pauschale gesetzliche Frist für Anrufaufzeichnungen — entscheidend ist der Zweck. Üblich sind kurze Aufbewahrungsfenster (z. B. wenige Wochen für Qualitätssicherung), während Terminbuchungsdaten so lange gespeichert werden dürfen, wie sie für die Geschäftsbeziehung benötigt werden. Wichtig ist, dass der Anbieter ein klares Löschkonzept dokumentiert und nicht unbegrenzt speichert.

Hallodesk verarbeitet Anrufdaten ausschließlich zweckgebunden für die Terminbuchung und den Kundenservice und stellt Kunden auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

Fragen an den Anbieter vor der Beauftragung

FrageWarum sie wichtig ist
Wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO angeboten?Ohne AVV fehlt die rechtliche Grundlage für die Auftragsverarbeitung.
Wo findet die Datenverarbeitung statt?Bestimmt, ob zusätzliche Transferinstrumente nötig sind.
Wie lange werden Aufzeichnungen gespeichert?Unbegrenzte Speicherung verstößt gegen das Prinzip der Datenminimierung.
Welche Unterauftragsverarbeiter sind eingebunden?Transparenz ist Pflicht und beeinflusst das Risiko der Verarbeitung.
Wie werden Löschanfragen umgesetzt?Betroffene haben ein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.

Nicht jeder Anbieter erfüllt diese Kriterien automatisch. Bevor Sie sich für eine Lösung entscheiden, lohnt sich die schriftliche Bestätigung dieser Punkte — nicht nur eine mündliche Zusicherung.

Hinweis

Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Bewertung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Rücksprache mit einem Datenschutzbeauftragten oder Fachanwalt.

Fragen zum Datenschutz bei Hallodesk?

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu AVV, Serverstandort und Datenverarbeitung in einem kurzen Gespräch.

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Häufige Fragen

Dürfen Unternehmen in Deutschland überhaupt eine KI ans Telefon lassen?

Ja, sofern der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO anbietet, die Datenverarbeitung transparent dokumentiert ist und Löschfristen für Aufzeichnungen und Transkripte definiert sind.

Ist eine ausdrückliche Einwilligung der Anrufer notwendig?

In der Regel stützt sich die Verarbeitung auf die Erfüllung eines Vertrags oder ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO, etwa wenn der Anrufer aktiv einen Termin buchen möchte. Eine explizite Einwilligung ist meist nicht erforderlich, eine transparente Information über die Datenverarbeitung aber empfehlenswert.

Was sollte ich einen Anbieter vor der Beauftragung fragen?

Fragen Sie nach dem Serverstandort, ob ein AVV nach Art. 28 DSGVO bereitgestellt wird, wie lange Aufzeichnungen und Transkripte gespeichert werden und ob Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU eingesetzt werden.